Kurzgutachten

Bei Schäden unter 750,-€ erstellen wir ein Kurzgutachten. Ein Kostenvoranschlag stellt das verbindliche Versprechen dar, die Reparatur zu einem festen Preis durchzuführen. Bei einem Kurzgutachten werden weder ein Wiederbeschaffungs- noch ein Restwert ermittelt. Dadurch besteht die Gefahr, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht erkannt wird. Somit sind Probleme bei der Schadensregulierung schon vorprogrammiert. Nicht alle Werkstätten verfügen über aktuelle Kalkulationsunterlagen des jeweiligen Herstellers. Wir kalkulieren mit tagesaktuellen Daten! Eine Beurteilung der Verkehrssicherheit fehlt im Kostenvoranschlag gänzlich. Ein Kostenvoranschlag hat vor Gericht keine beweissichernde Funktion, ein Gutachten eines qualifizierten Kraftfahrzeugsachverständigen dagegen schon! Ein Gutachten stellt eine Prognose des Schadenbehebungsaufwandes dar, d.h. übersteigen die Reparaturkosten die Prognose, sind diese Reparaturkosten in vollem Umfang vom Unfallgegner zu tragen.

Wir nehmen uns Zeit für Sie - zu Ihrem finanziellen Vorteil! Im Vergleich zu Werkstätten und Autohäusern, die im Service-Bereich oftmals unter erheblichem Zeitdruck arbeiten, erstellen wir unsere Kleinschadengutachten exakt, detailliert mit Angabe von Reparaturdauer, Nutzungsausfall und weiteren wichtigen Informationen. Selbst kleinste Positionen, wie beispielsweise zu erneuernde Aufkleber, sowie Nebenarbeiten, werden von uns mitkalkuliert! Erst ein Sachverständiger kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt. Für diesen Fall bieten wir Ihnen unser äußerst preiswertes Kleinschadengutachten an.

WICHTIG:
Selbst, wenn die gegnerische Versicherung "großzügigerweise" auf ein Sachverständigen-Gutachten verzichtet, heißt dies nicht, dass Sie ebenfalls auf Ihr Recht auf ein für Sie kostenloses, neutrales und qualifiziertes Gutachten verzichten sollten!

Zuletzt aktualisiert am 15. April 2020 von KSV24.

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