Haftpflichtschaden

Ein Verkehrsteilnehmer, der unverschuldet einen Unfall erlitten hat, wird als Geschädigter bezeichnet. Die Rechte des Geschädigten regelt der §249 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Demnach  hat der Geschädigte das Recht, einen qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, um die Schadenshöhe am beschädigten Fahrzeug festzustellen. Sachverständige von KSV 24 stehen Ihnen immer bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. Unsere Gutachten enthalten immer Informationen über Schadenhergang, Wertminderung, Instandsetzungskosten, Nutzungsausfall, Mietwagenklasse, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert sowie Restwert zur Beschleunigung der Schadenabwicklung und Sicherung Ihrer Ansprüche.

Die angefallenen Kosten für die Ermittlung der Schadenhöhe, sind Bestandteil der Gesamtschadenregulierung. Bei uns unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung und wir rechnen direkt mit der Versicherung ab, so dass Sie nicht in Vorkasse treten müssen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie am Unfall Schuld haben, oder ob es sich nur um einen Bagatellschaden (unter 750,-€) handelt, kommen wir gerne zu Ihnen - ohne dass Kosten für Sie entstehen! Im Zweifelsfall erstellen wir eine kostengünstige gutachterliche Stellungnahme (Kurzgutachten).

Zuletzt aktualisiert am 15. April 2020 von KSV24.

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